Schadenfälle
Erkrankt oder Verunfallt ein versichertes Pferd, so hat der
Versicherungsnehmer sofort den Versicherungstierarzt zu benachrichtigen. Er
beurteilt den Schadenfall und kümmert sich um die Verwertung oder Entsorgung
des Pferdes. Verspätete Meldungen können zu Kürzungen der Entschädigungen
führen.
Alle Untersuchungskosten gehen zu Lasten des Eigentümers.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Statuten und der Prämien-Tarif
als Download zur Verfügung. (Download)
Genossenschaftstierarzt:
TierKlinik 24
Dr. med. vet. H.J. Leuenberger
Schmittenweg 445
5053 Staffelbach
Tel.: 062 739 24 24
Fax: 062 739 24 25
hj@tierklinik24.ch
Metzgerei
Hanspeter Horisberger
Mühlegasse 10
3400 Burgdorf
Herrmann Bürgisser
Riedtal
6226 Daiwil (zwischen Willisau und Menznau)
Tel. 041 970 18 59